Informationen und Maßnahmen im Hinblick auf den Coronavirus SARS-CoV-2
>> Der TSV Wolfratshausen nimmt die Situation hinsichtlich des Coronavirus SARS-CoV-2 sehr ernst und überprüft laufend die Situation um abzuschätzen, ob seitens des Vereins Maßnahmen notwendig sind bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Derzeit sind folgende Maßnahmen bzw. Empfehlungen gültig:
– Am 7. März hat das Bayerische Gesundheitsministerium folgende Verfügung erlassen:
„Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule … betreten“. Die Wolfratshauser Sporthallen sind Schulhallen und damit Schulgelände. Daher dürfen diese Kinder für den genannten Zeitraum auch nicht am Trainingsbetrieb in den Sporthallen teilnehmen. Andere Trainingsstätten sind davon nicht betroffen.
– Darüber hinaus gibt es derzeit keine Empfehlung seitens der Gesundheitsämter, die Schulen oder andere ähnliche Veranstaltungen in unserer Region grundsätzlich zu sperren. Daher halten wir den Trainingsbetrieb normal aufrecht.
– Die Eltern und die Sportler, die Übungsleiter und Helfer sollten – abgesehen vom eingangs erwähnten Verbot – selbst für sich einschätzen, ob ihre Teilnahme am Sportbetrieb zu verantworten ist, sowohl im Hinblick auf die Frage, ob eine Ansteckung unbedingt vermieden werden soll, beispielsweise wegen erhöhtem Risiko wegen einer Vorerkrankung, aber auch darauf hin, ob die Teilnahme ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für die anderen Teilnehmer darstellt, beispielsweise weil man sich als Übungsleiter in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
– Übungsleitern, welche sich zuvor in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, empfehlen wir dringend selbst einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist. Im Zweifel würden wir empfehlen, dem Trainingsbetrieb ebenso 14 Tage nach Rückkehr fern zu bleiben. In diesem Fall bitten wir dringend, den
Ansprechpartnern im Verein unmittelbar Bescheid zu geben, damit ein Ersatzbetrieb organisiert werden kann.
Darüber hinaus weisen wir auf die Bedeutung der „allgemeinen Hygienerichtlinien“ des Robert-Koch-Instituts hin. Aktuelle Informationen und weitere Hinweise sind unter anderem verfügbar über die Webseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Download des Dokumentes: Informationen zum Trainingsbetrieb im Hinblick auf Corona