Seit dem 24.11.2021 gilt für alle Sportstätten die 2G-PLUS Regelung. Diese gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Somit sind davon neben den Sporthallen auch die Sportplätze betroffen. Für alle Personen ist hierbei ein 2G-PLUS-Nachweis (Geimpft/Genesen + aktueller Test) erforderlich. Für Schüler genügt das Mitführen eines Schülerausweises. Weitere Infos findet ihr unter dem Link Hygiene- und Schutzkonzept.
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