Seit dem 24.11.2021 gilt für alle Sportstätten die 2G-PLUS Regelung. Diese gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Somit sind davon neben den Sporthallen auch die Sportplätze betroffen. Für alle Personen ist hierbei ein 2G-PLUS-Nachweis (Geimpft/Genesen + aktueller Test) erforderlich. Für Schüler genügt das Mitführen eines Schülerausweises. Weitere Infos findet ihr unter dem Link Hygiene- und Schutzkonzept.
Sportausübung nur noch unter der 2G-Plus Regel gestattet
von TSV WOR Administrator | 27.11.2021 | Fussball, Gesamtverein, Leichtathletik, Tischtennis